Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wirtschaftsrecht Note: 13 Punkte Universität Trier (Rechtswissenschaften) Veranstaltung: Seminar zum Unternehmensrecht Sprache: Deutsch Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Frage ob es sich bei der UG um eine sinnvolle Ergänzung des Gesellschaftsrechts oder doch eher um einen gesetzgeberischen Bock handelt der möglichst schnell abgeschafft gehört. Dazu wird zunächst ein Blick auf die UG und ihre Entwicklung am Markt geworfen. Des Weiteren wird geschaut inwieweit die mit der UG verfolgten Ziele erreicht wurden und welche Probleme diesen gegenüberstehen. Schließlich werden noch mögliche sinnvolle Alternativen zur UG vorgestellt sodass am Ende eine Antwort auf die Frage „Abschaffung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)? gefunden werden kann. Am 3.11.2008 erblickte die „FORATIS 1. Vermögensverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) das Licht der Welt. Deutschlands erste UG (haftungsbeschränkt) war geboren. Seit diesem Tag scheiden sich an der UG die rechtswissenschaftlichen Geister während die einen in der UG als Rechtsformvariante der GmbH den fehlenden „Mosaikstein im Gesamtgefüge des deutschen Gesellschaftsrecht sehen ist sie für die Anderen nichts weiter als eine „gesetzgeberische Totgeburt.
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