Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fiir die Haftpflichtversiche- rung (AHB) geben den auBeren Rahmen fiir aile Haftpflichtversicherungs- vertrage. Dem folgenden Kommentar liegt die vom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfohlene Fassung zugrunde wie sie 1981 vom BA V genehmigt wurde. Einige Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfiigige Anderungen ge- nehmigen lassen die unberiicksichtigt bleiben muBten. Diese Abweichun- gen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die vorliegende Auslegung sieht man einmal von der Kiindigungsmoglichkeit nach einer Pramienan- gleichung ab. Die AHB werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und Zusatzbedingungen den individuellen Bediirfnissen nach Versicherungs- schutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken angepaBt. Auf die jeweili- gen Sonderbedingungen die dann vor den AHB rangieren ist bei ent- sprechender Bedeutung fiir die Praxis verwiesen. Die AHBStr fiir radioaktive Risiken die AVB fiir die Vermogensschaden- Haftpflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen fiir die Pro- dukt-Haftpflichtversicherung sind nicht Gegenstand der Betrachtungen. § 1 Gegenstand der Versicherung 21 § 1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem Versicherungsnehmer Versicherungs- schutz fur den Fall daB er wegen eines wahrend der Wirksamkeit der Ver- sicherung eingetretenen Ereignisses das den Tod die Verletzung oder Ge- sundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschadi- gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte fur diese Folgen auf Grund gesetzZicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
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