Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht Kriminologie Strafvollzug Note: 16 Punkte Universität Regensburg Sprache: Deutsch Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entscheidung des BVerfG vom 16.06.2015 zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft bei der Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen. Im Mittelpunkt steht dabei v.a. die Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft bei Wohnungsdurchsuchungen wieder aufleben kann auch nachdem der zuständige Richter mit der Sache befasst worden ist. Zu diesem Zweck sollen neben allgemeinen prozessrechtlichen Grundlagen wie dem Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchungen die Entscheidungsgründe des Gerichts genauer dargelegt und der Beschluss kritisch analysiert werden.
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