Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Steuerrecht Note: 9 Punkte Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Veranstaltung: Europäisches Steuerrecht Sprache: Deutsch Abstract: Solange im internationalen Vergleich Einkünfte unterschiedlich definiert und besteuert werden besteht für den Steuerpflichtigen ein latenter Anreiz dieses Steuergefälle durch Verlagerung von Einkünften und Vermögen ins niedrigbesteuernde Ausland auszunützen. Üblicherweise wird dazu eine juristische Person die sogenannte Basisgesellschaft im Ausland errichtet. Ziel ist die Besteuerung der im Ausland errichteten Gesellschaft zu den vor Ort herrschenden günstigeren steuerlichen Bedingungen und somit eine Steuerminderung im Vergleich zu einer vollen Besteuerung zu den im Land des Unternehmenssitzes herrschenden Bedingungen. Versuche von staatlicher Seite diesem Vorgehen entgegenzutreten waren die Folge.Die Anrechnung grenzüberschreitender ausländischer Einkünfte lässt sich zurückführen auf United States Code (USC) Title 26 § 957 welcher erstmals die Definition einer „Controlled Foreign Corporation (CFC) enthält. Als CFC bezeichnet wird demnach jedes ausländische Unternehmen dass zu mehr als 50% in den Händen von US-amerikanischen Anteilseignern liegt.Weitere Staaten folgten dieser Idee und erließen eigene Außensteuergesetze so z.B. die meisten Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) unter anderem Großbritannien und Deutschland. Diese Regelungen konvergieren in ihrem Ziel in niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften anfallende Einkünfte in die Besteuerung von Steuerinländern einzubeziehen und somit eine Flucht von Unternehmensteilen in Niedrigsteuerländer zu verhindern bzw. hilfsweise zumindest eine finanzielle Teilhabe an deren dort erzielten Gewinnen zu erhalten.
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