Auswirkungen der CCJA auf das kongolesische Rechtssystem
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Gemäß dem Vertrag von Port Louis insbesondere Artikel 14 hat die Einrichtung der CCJA im kongolesischen Recht eine abrogierende Wirkung. Die CCJA ersetzt den Kassationsrichter in allen Angelegenheiten die die Anwendung der einheitlichen Rechtsakte der OHADA erfordern. Somit kann kein innerstaatliches Gericht über die Kassationsbeschwerde in allen Bereichen des OHADA-Rechts entscheiden. Beim derzeitigen Stand des kongolesischen Rechts kann man also sagen dass es zwei Kassationsgerichte gibt: zum einen das kongolesische Kassationsgericht für die Materien des allgemeinen Rechts und zum anderen die CCJA für die Materien des OHADA-Rechts. Daher stellt sich das Problem ihrer Koexistenz besser gesagt des Einflusses der CCJA auf das kongolesische Rechtssystem. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit soll die vorliegende Analyse eine Lösung für diese Problematik darstellen und die Auswirkungen der CCJA auf das kongolesische Rechtssystem sowohl auf normativer als auch auf verfahrensrechtlicher Ebene analysieren.
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