Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik Note: gut Fachhochschule Brandenburg Veranstaltung: Datenschutz Sprache: Deutsch Abstract: Am 23.05.2001 trat das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Zweck dieser Novellierung war überwiegend die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vom 24.10.1995 durch den Bundesgesetzgeber. Im Zuge dieser Novellierung wurde dem BDSG auch der § 6a - automatisierte Einzelentscheidung hinzugefügt nach dem belastende Entscheidungen die aufgrund von Persönlichkeitsprofilen ohne zusätzliche Überprüfung durch einen Menschen erfolgen grundsätzlich zunächst verboten sind 1.