Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht Note: 13 Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen Veranstaltung: Seminar Steuerrecht Sprache: Deutsch Abstract: Die World Health Organization definiert in ihrer Satzung Gesundheit als „a state of complete physical mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity. Sämtliche Einrichtungen die diesen Zustand verfolgen können in die Branche des Gesundheitswesens eingeordnet werden. In der Praxis sind die Felder demnach vielfältig da Bereiche wie Altenpflege selbständige Ärzte Gemeinschaftspraxen medizinische Versorgungszentren aber auch Felder wie sonstige Heil- und Heilhilfsberufe sowie Versicherungsunternehmen oder medizinische Forschung davon umfasst werden. Sucht man nach Besonderheiten unter steuerlichen Punkten so fallen bei Betrachtung der Geschäftsberichte insbesondere Aspekte bezüglich des noch nicht erwähnten Branchenfelds der Krankenhäuser auf da diese Positionen - wie die „Auswirkungen der noch gemeinnützigen Krankenhausgesellschaften - beinhalten die in einer solchen Form in anderen Branchen fehlen. Auch die sich aus der Erfüllung und Unterstützung der öffentlichen Aufgabe des Gesundheitswesens ergebenen Möglichkeiten der vielfältigen Organisationsformen/-strukturen - beispielsweise in öffentlich- oder privatrechtlicher Form sowie weiteren Unterabzweigungen - zeigen einen steuerlich interessanten Aspekt da sich dadurch unterschiedliche steuerliche Behandlungen gleicher Leistungen ergeben können. In der Arbeit soll daher der Bereich des Krankenhauses als Teilaspekt der Branche des Gesundheitswesens näher durchleuchtet werden um das Steuerrecht als solches aus einem anderen Blickwinkel zu zeigen und steuerliche Branchenbesonderheiten herauszustellen.
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