Betriebsübergang nach § 613f. BGB
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Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht Note: 25 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Sprache: Deutsch Abstract: Die Krankenhausleitung beschließt aus Kostengründen den Küchenbetrieb mit eigenen Kräften einzustellen und den Küchenbetrieb durch einen Großküchenbetreiber durchführen zu lassen. Der Betriebsrat ist mit dem Vorgehen der Krankenhausleitung nicht einverstanden und bittet um juristischen Rat.Im Rahmen dieser Hausarbeit wird untersucht ob es sich hier um ein besonderen Kündigungsschutztatbestand nach § 613a BGB bei einem Betriebsübergang handelt.
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