Bonustarife in der gesetzlichen Krankenversicherung


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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie Note: 13 Technische Hochschule Mittelhessen Veranstaltung: Organisationsmanagement im Gesundheitswesen Sprache: Deutsch Abstract: Die Bonustarife der Krankenkassen lassen sich aus dem § 65a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches ableiten. Entstanden ist das Gesetz im Rah-men des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG) welches am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. [...]Krankenkassen können demnach über Bonusauszahlungen selbst entschei-den sofern der Versicherte die geforderten Bedingungen erfüllt. Eine der Bedingungen ist dass der Versicherte die Regelmäßigkeit der Leistungsin-anspruchnahme erfüllt. Die Regelmäßigkeit gilt sowohl in Bezug auf die Gesundheits- und Kinderuntersuchungen insbesondere jedoch auf die quali-tätsgesicherten Leistungen zur primären Prävention.
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