Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit Note: 1 Frankfurt University of Applied Sciences ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main Sprache: Deutsch Abstract: „Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ? - Die Idee zu dieser Fragestellung entstand im Rahmen eines Gruppenprojekts zum Thema „Strafvollzug. Zu Beginn wurde in der Fragestellung noch explizit nach dem Menschenbild im Recht gefragt allerdings stellte ich nach Bearbeitung der Literatur fest dass dieser Teil bereits in der Frage ob der Mensch Recht braucht integriert ist. Natürlich kann diese Fragestellung das Problem des Menschenbildes nicht in vollständiger Weise ausschöpfen (im Rahmen des „Menschenbild-Diskurses stellen sich z.B. zusätzlich Fragen wie nach dem rechtlichen Status von Embryonen und der Abtreibung ) aber weitere Aspekte darüber wären im Rahmen dieser Hausarbeit leider deplaziert und würden uns in der Beantwortung der Fragestellung auch nicht weiterbringen.In der Fragestellung spielt der Begriff des „Rechts eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zum Begriff der „Bestrafung an den ich eher von der praktischen Seite herangehen werde möchte ich den Begriff des Rechts eher auf einer allgemeinen und umfassenden Ebene betrachten. Es geht mir dabei also nicht um spezielle Fragestellungen wie z.B. „Ist das aktuelle Recht adäquat ? oder „Ist das heutige Recht besser als das römische Recht ? sondern es geht ganz allgemein um die Frage „Braucht der Mensch überhaupt Recht ?. Entsprechend dieser Vorgehensweise möchte ich den hier erörterten Rechtsbegriff vor allem auf die Begriffe „Regel und „Norm beziehen und so könnte man die Fragestellung auch wie folgt formulieren: „Braucht der Mensch Regeln und Normen ?.Ensprechend der Problemstellung beginnt diese Arbeit im ersten Kapitel mit der Frage „Braucht der Mensch Recht ?. Dabei betrachte ich dieses Problem auf der einen Seite aus einer anthropologisch-biologischen Sicht und auf der anderen Seite aus e