Buttonlösung als zusätzlicher Verbraucherschutz gegen Internetkostenfallen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht Multimediarecht Urheberrecht Note: 13 Fachhochschule Nordhausen Sprache: Deutsch Abstract: Von den Internetnutzern in Deutschland (ca. 74 Prozent der Bevölkerung) haben 85 Prozent Waren oder Dienstleistungen im Internet erworben. Aufgrund der immer zunehmenden Bedeutung des Internets gewinnt der elektronische Handel im Einzelhandel immer mehr an Potenzial. Um einen besseren Schutz gegen Gefahren aus dem Internet insbesondere gegen Kostenfallen zu gewährleisten wurde der bestehende Verbraucherschutz durch die sogenannte „Buttonlösung ergänzt. Diese trat am 1. August 2012 durch das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohneigentumsgesetzes in Kraft. Die Neuregelung des § 312g BGB regelt den klassischen Onlinehandel sowie den Handel über Applications für Tablet-PCs oder Smartphones Set-Top-Boxen und Spielekonsolen. Ob die bereits im Vorfeld stark kritisierte „Buttonlösung als zusätzlicher Verbraucherschutz die Entschärfung des Kostenfallen-Problems bedeutet wird in dieser Arbeit untersucht.
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