Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht Völkerrecht Internationales Privatrecht Note: 20 Hochschule Aschaffenburg Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht Sprache: Deutsch Abstract: Am 2. Oktober 2000 wurde vom Grundrechtskonvent unter Vorsitz von Roman Herzog ein Entwurf über eine Grundrechtscharta vorgelegt. Der Konvent erhielt den Auftrag einen Grundrechtskatalog zu entwickeln im Juni 1999 auf dem Europäischen Rat in Köln.Dieser Entwurf wurde dann am 7. Dezember 2000 in Nizza von Rat Europäischer Parlament und der Kommission unterzeichnet. Allerdings erlangte hier die Charta noch keine Rechtsverbindlichkeit.Am 29. Oktober 2004 wurde dann in Rom die Europäische Verfassung von den Mitgliedstaaten unterzeichnet. Allerdings ist sie bisher noch nicht in Kraft getreten da sich einige Staaten dagegen ausgesprochen haben. Die Charta wird in sieben Abschnitte eingeteilt; im Folgenden wird hier auf den zweiten Abschnitt Freiheiten eingegangen. Speziell auf die Artikel II- 76 und 77 die sich mit den wirtschaftlichen Freiheiten beschäftigen. Diese Artikel werden dann mit den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz verglichen.
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