Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Arbeit Ausbildung Organisation Note: 13 Evangelische Hochschule fr Soziale Arbeit Dresden (FH) (Soziale Arbeit) Veranstaltung: Anthropologie ethische Urteilsbildung Menschen- und Grundrechte Sprache: Deutsch Abstract: Wer nicht arbeiten will der soll auch nicht essen (2 Tess 310b) schrieb Paulus in seinem Brief an die Thessaloniker. Im Grundgesetz der deutschen Verfassung steht: (1) Die Wrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schtzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (GG Art. 1 Abs. 1) Da diese beiden Aussagen den deutschen Sozialstaat und seine Politik prgen diskutiere ich im Folgenden die Idee des BGE unter ethischen und anthropologischen Gesichtspunkten. In Diskussionen um und ber das BGE sehe ich diese beiden Standpunkte als die entscheidenden und diskussionsbestimmenden. Ich diskutiere deshalb die Idee des BGE im Rahmen ethischer und anthropologischer Sicht.. Ich werde daher versuchen den Satz Paulus und den ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes genauer auszufhren und stelle die Frage ob die Idee des BGEs in der Lage ist diese beiden vermeintlich sich gegenberstehenden Standpunkte zu vereinen. Dazu werde ich den Begriff der Arbeit genauer anschauen und das BGE detaillierter vorstellen.
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