Das deutsche Kaiserreich als Militärstaat

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Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - 1848 Kaiserreich Imperialismus Note: gut Pädagogische Hochschule Weingarten (FB Geschichte) Veranstaltung: Das Deutsche Kaiserreich 1871-1918 Sprache: Deutsch Abstract: Das Heer des Deutschen Reiches unterstand einer föderalistischen Organisation und bestand aus Kontingenten der einzelnen deutschen Königstümer (Württemberg Sachsen und Bayern) dem preußischen Heer und der daran angeschlossenen Kontingente der restlichen deutschen Staaten . Es war jedoch kein Kontingentsheer denn der Oberbefehl sowie im Frieden als auch im Kriegsfall lag beim Kaiser. Nur die bayerischen Streitkräfte bildeten im Frieden eine Ausnahme und standen nur im Kriege unter der kaiserlichen Kommandogewalt. Da die Streitkräfte der nicht-königlichen deutschen Staaten dem preußischen Heer einverleibt worden waren kann man sagen dass es sich hierbei um ein preußisches Heer welches auf das gesamte Reich ausgedehnt worden war handelte. Dies stellt schon einen ersten Hinweis des starken Einflusses Preußens im Reich dar.Um bei diesem Heer für gemeinsame Ausbildung Ausrüstung und Organisation zu sorgen bedurfte es eines militärpolitischem Unitarismus.Das Militär nahm in der Reichsverfassung eine Sonderstellung ein Kommandogewalt genannt. Diese Kommandogewalt lag beim Kaiser und deren Akte waren weder vom Parlament noch vom Ministerium noch vom Reichskanzler kontrollierbar oder beeinflußbar.
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