Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte Note: 1.0 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg Sprache: Deutsch Abstract: Diese Arbeit soll zunächst das Unsicherheitsgefühl in Deutschland seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 untersuchen um im Folgenden das Luftsicherheitsgesetz als Reaktion darzustellen. Im Anschluss daran werden die Nichtigkeitsgründe des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz erklärt um zu einem Fazit und der Frage zu gelangen ob eine derartige Situation überhaupt rechtlich oder politisch klar geregelt sein kann. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA mit vier entführten Passagierflugzeugen und mehreren Tausend Toten ist die Debatte um Handlungsmöglichkeiten in derartigen Situationen entfacht. Auch Deutschland kann sich nach einem vereitelten Anschlag wie im Jahr 2003 über Frankfurt nicht mehr vom Terror lossprechen. Als Reaktion darauf wird im Januar 2005 das Luftsicherheitsgesetz erlassen welches den Abschuss eines Passagierflugzeuges im Notfall zulässt. Karlsruher Richter hatten dies unter Verweis auf Artikel 2 und Artikel 1 des Grundgesetzes abgelehnt. Es sei „schlechterdings unvorstellbar auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten. Die Meinungen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehen auseinander und der Streit darüber wie die Gesetzeslücke im Extremfall zu schließen ist dauert bis heute an.
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