Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Ethik Note: 13 Universität der Bundeswehr München Neubiberg Veranstaltung: Katholische Soziallehre Sprache: Deutsch Abstract: „Richtig ist dass das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeitsein muss und dass es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildetunter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten.Viele kennen vielleicht das Prinzip der Wirkung doch eine klare Definition gibt esdazu nicht.Im Folgenden wird mit Sicherheit keine eindeutige und absolut schlüssige Definition hervorgebracht aber im Vordergrund ist zu klären warum dieses Prinzip so notwendig war und warum es das heute noch ist.Natürlich wird das Prinzip heute vor allem in politischen Zusammenhängen gesehen und mit dem Föderalismus verglichen vielleicht sogar vertauscht. Doch während der Föderalismuseine klare politisch-rechtliche Struktur ist ist Subsidiarität offen und heuristisch und bietet dadurch wesentliche größere Anwendungsgebiete die von der Wirtschaft auch in die Gesellschaft reichen. Dies ist beachtlich da die Entstehung vor allem mit wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang und mit der Ordnung der wirtschaftlichen Landschaft zur Zeit der Industrialisierung stand in der wir uns vielleicht nicht mehr in Europa aber global betrachtet noch immer befinden.Um das Prinzip der Subsidiarität besser zu fassen wird mit einem Rückgriff auf die Anfängen der Katholischen Soziallehre da dieseAusgangspunkt und auch Anlass für die Enzyklika Pius XI. QUADRAGESIMO ANNO war.Außerdem werden die Verbindungen zum Solidaritätsprinzip aufgezeigt aber auf weitere Erklärungen zu diesem verzichtet.[...]
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