Das Urheberrecht

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Musik - Sonstiges Note: 10 Justus-Liebig-Universität Gießen Veranstaltung: Musik im Radio Sprache: Deutsch Abstract: Das Recht für geistiges Eigentum oder auch Urheberrecht bildete sich zwischen Spätmittelalter und dem Beginn des 19. Jahrhunderts in Europa. In der Antike bis zum Hochmittelalter existierte kein Schutz für geistiges Eigentum sondern vielmehr Regelungen für Sachbesitz als Eigentum (vgl. Schickert 2005 : 52) jedoch war der Begriff bereits bekannt. Wichtige Werke wurden in der Antike ununterbrochen von Mönchen von Hand kopiert in verschiedene Sprachen übersetzt und somit ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt. Lediglich das Stehlen oder Zerstören von Besitzgegenständen wurde bestraft. Der Urheber eines Buches konnte sich allerdings mit Flüchen vor ungewollten Kopien schützen. So schreibt Markus Junker dass „Eike Repgow im Sachsenspiegel denjenigen die sein Werk verfälschten (Junker 2002) schriftlich mit „Aussatz und Hölle drohte. Das Wort Plagiat stammt von dem lateinischen Wort plagium ab und bedeutet „die Entführung freier Menschen in die Sklaverei (Schickert 2005 : 69). Marcus Valerius Martialis prägte diesen Begriff da er diesen mir einer Person namens Fidentius in Verbindung brachte der Martials Gedichte unter eigenem Namen vorlas und somit diese bildlich gesehen versklavte.
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