Die Massenkündigung eines Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen Gründen ergibt sich aus den Erfordernissen des Betriebs des Unternehmens der Einrichtung oder des Dienstes. Sie kann alle oder nur einen Teil der Beschäftigten betreffen je nach den Klauseln im Arbeitsvertrag. Diese Situation verursacht den Arbeitnehmern häufig einen Schaden: Verlust des Arbeitsplatzes Instabilität und Wegfall der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Vorteile.Das Verfahren kann kollektiv oder individuell (individueller Arbeitskonflikt) sein und besteht aus zwei Phasen: administrativ und gerichtlich. In der Praxis stehen mehrere Arbeitnehmer ohne wirksame Rechtsmittel da da die Entscheidungen häufig zugunsten des Arbeitgebers beeinflusst werden.Häufig verlassen sich die Arbeitnehmer eher auf Gerüchte als auf Fakten was ihre Position schwächt. Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann eine Versöhnung vorschlagen aber das ist keine Garantie für ein faires Ergebnis. Angesichts dessen ist es manchmal besser eine Schlussabrechnung zu verlangen als auf eine aufgezwungene Entlassung zu warten.Dieses falsch verstandene Verfahren untergräbt die Rechte der Beschäftigten und lässt sie in einer prekären Situation ohne wirklichen Schutz zurück.
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