Das Verfassungsgericht der Demokratischen Republik Kongo

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Im Folgenden wird die Geschichte der Verfassungsgerichtsbarkeit in der DRK seit ihrer Unabhängigkeit im Jahr 1960 anhand der verschiedenen Verfassungen nachgezeichnet in denen sie zwar vorgesehen aber bis 1967 nicht installiert war als sie durch die CSJ ersetzt wurde. Erst mit der Verfassung vom 18. Februar 2006 wurde das Verfassungsgericht wieder in die kongolesische Rechtsordnung eingeführt. Das Verfassungsgericht unterscheidet sich jedoch insofern von den Verfassungsgerichten der Welt als es über eine Staatsanwaltschaft verfügt.Darüber hinaus ist sie die natürliche Gerichtsbarkeit des Staatsoberhaupts und des Premierministers und verfügt über weitere Kompetenzen. Wir haben auch Tabellen erstellt in denen die verschiedenen Richter aufgeführt sind die dieses hohe Gericht durchlaufen haben.Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache dass das Gericht einige seiner Zuständigkeiten erweitert hat da die Grundrechte und -freiheiten verletzt werden wie z. B. bestimmte Handlungen von Versammlungen und nicht anfechtbare Gerichtsentscheidungen.
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