Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Didaktik - Mathematik Humboldt-Universitt zu Berlin (Mathematik) Sprache: Deutsch Abstract: Fr die Vermittlung elementarer Rechenfertigkeiten kamen die Klosterschulen oder Lateinschulen des Mittelalters kaum in Betracht. Im Mittelalter gab es keine allgemeine Schulpflicht und damit auch keine verbindlichen Rahmenbedingungen. Die Schulmathematik war trotz einiger Armenschulen letztendlich dem Klerus und dem Landadel spter auch dem Stadtadel vorbehalten. Damit erhielt nur die elitre Bevlkerung des europischen Mittelalters einen Zugang zu mathematischer Bildung und dies nicht einmal einheitlich.Ebenso konnte die Volksschule der Frhen Neuzeit den territorialen Bildungsauftrgen noch nicht gerecht werden. In den mitteldeutschen Kleinstaaten wurde die Schulpflicht zwar in der ersten Hlfte des 17. Jahrhunderts beginnend eingefhrt zum Beispiel in Braunschweig-Wolfenbttel 1647 in Preuen 1717; es gibt auch eine Kirchenordnung von 1585 eine niederschsische Kirchenordnung die den Schulbesuch fordert. Aber wie stand es um die Umsetzung? Schulordnungen regelten die organisatorische Gestaltung legten den Lehrplan und die Unterrichtsinhalte fest zu denen nicht berall von Anfang an Rechnen und Raumlehre gehrten. Gesetze zur Unterhaltung von Schulen sollten ihren Bestand sichern.Immerhin sind Rechnen und Raumlehre schon recht frh unter den Gegenstnden des Schulunterrichts aufgefhrt wie einige Schulordnungen belegen. Besondere Beispiele hierfr sind das Preuische Reglement von 1763 und der bekannte Schulmethodus des Herzogs Ernst des Frommen von Gotha (1642) welchem eine vergleichsweise starke Wirksamkeit zugesprochen wird. Schulrecht und Schulkonzeption entsprachen oft nicht der Schulwirklichkeit.
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