Der nationale Allokationsplan zum Emissionshandel

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Durch das Kyoto-Protokoll von 1997 ist die BRD zur Verminderung der Kohlendioxidemissionen verpflichtet. In Europa setzt man zur Reduzierung von Industrieabgasen auf den Handel mit Emissionszertifikaten der zum 1. Januar 2005 europaweit gestartet wird. Der Umfang der Treibhausgasreduktion für Deutschland sowie die Erstverteilung von Emissionsrechten wurde vom Bundeskabinett im Nationalen Allokationsplan festgeschrieben. Die Menge der kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate kann für ein Unternehmen immense Kostenvor- oder -nachteile bedeuten. Für die Energiewirtschaft wurden diverse Ausnahmeregelungen getroffen damit der notwendige Ersatz von Altanlagen und Kernkraftwerken zügig vorgenommen wird.
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