Der Rechtssinn als künstliche Tugend

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts Note: 13 Georg-August-Universität Göttingen (Philosophisches Seminar) Veranstaltung: David Humes Moralphilosophie Sprache: Deutsch Abstract: Hume behauptet der Rechtssinn sei eine künstliche Tugend und verspricht in Teil 2.1 im dritten Buch des Treatise einen Beweis dafür vorzulegen.Ziel dieser Arbeit ist es Humes sehr komplexe Argumentationsführung zu rekonstruieren und auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen.Als Grundlage hierfür müssen zunächst die Begriffe künstliche und natürliche Tugend nach Hume definiert werden. Dabei sollen lediglich die wesentlichen Charakteristika und vor allem die Unterschiede zwischen den beiden Arten von Tugend herausgearbeitet werden da nur dies für das Ziel dieser Arbeit relevant ist. Zur Untersuchung von Humes Beweisführung erscheint es sinnvoll zunächst die formale Argumentationsstruktur grob zu skizzieren um einen Überblick über die Zusammenhänge der Argumentation zu gewinnen.Im Anschluss daran sollen die einzelnen Argumente auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden. Dies schließt auch eine Untersuchung mit ein inwiefern die logischen Verknüpfungen zwischen den Argumenten in der Form wie Hume sie präsentiert überzeugend sind.
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