Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht Kriminologie Strafvollzug Note: 16 Punkte Universität Passau Veranstaltung: Schwerpunktseminar Sprache: Deutsch Abstract: Nach der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 können die Bundesländer eigene Strafvollzugsgesetze erlassen. Es lassen sich jedoch wenig stichhaltige Argumente für eine Länderkompetenz ins Feld führen Wie also kam es zu dieser Kompetenzverlagerung?. Gibt es sachliche Argumente die diese Zuständigkeitsverlagerung stützen?Auf der Grundlage der neuen Kompetenz haben jetzt die ersten Bundesländer (Bayern Niedersachsen und Hamburg) eigene Strafvollzugsgesetze erlassen. Das vorliegende Werk widmet sich in seinem Hauptteil zwei der neuen Gesetze (BayStVollzG und NJVollzG) und untersucht wie diese den Strafvollzug auf Landesebene ausgestalten und welche Unterschiede formell wie auch in materieller Hinsicht sich zur vorherigen Bundesgesetzeslage (StVollzG) ergeben.Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Konsequenzen für den einzelnen Gefangenen die Vollzugspraxis sowie die Gerichte aufgrund der neugefassten Vorschriften gelegt.
Piracy-free
Assured Quality
Secure Transactions
Delivery Options
Please enter pincode to check delivery time.
*COD & Shipping Charges may apply on certain items.