Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht Note: 13 Hochschule Aalen Sprache: Deutsch Abstract: Der Untergang von Verlustvortrgen bei Kapitalgesellschaften wird durch den 8c KStG geregelt. Dieser wurde durch das UntStRefG 2008 vom 14.8.2007 mit erstmaliger Gltigkeit fr den VZ 2008 und die Beteiligungserwerbe nach dem 31.12.2007 eingefhrt. Er lste die damalige Reglung zum Mantelkauf des 8c Abs. 4 KStG a.F. ab. Zu Beginn sollte der 8c KStG ausschlielich aus 3 Stzen bestehen wurde jedoch bereits im Gesetzgebungsverfahren um den jetzigen 8c Abs. 1 Satz 3 KStG erweitert. Bereits durch das Gesetz zur Frderung von Wagniskapitalbeteiligungen vom 12.8.2008 kam es zur Ersten von zahlreichen Anpassungen der bis heute umstrittenen Regelung die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Verlustverrechnung bei Krperschaften vom 20.12.2016 und der damit verbundenen Einfhrung des 8d KStG zu dem aktuellen Stand dieser Vorschrift fhren. Weitere Brisanz erhlt die Regelung im Hinblick auf die mit vom BVerfG durch Beschluss vom 29.3.2017 besttigte Verfassungswidrigkeit des 8c Abs. 1 Satz 1 KStG und die Vorlage des FG Hamburg an das BVerfG bezglich der berprfung der Verfassungsmigkeit des 8c Abs. 1 Satz 2 KStG. In dieser Arbeit soll daher die aktuelle Rechtslage des 8c Abs. 1 KStG insbesondere im Zusammenhang mit dem BMF Schreiben vom 28.11.2017 aufgezeigt sowie die Lsung des Gesetzgebers durch den neuen 8d KStG beleuchtet werden.
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