Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges Hochschule Furtwangen; Standort Villingen-Schwenningen Sprache: Deutsch Abstract: Das magebliche LHG von 2005 bertrgt den Hochschulen die generelle dezentrale Finanzverantwortung. Denn grundstzlich ist der Vorstand fr die Planung und Ausgabe der der Hochschule zur Verfgung stehenden Mittel zustndig. Fr die den einzelnen Fakultten zugewiesenen Mittel aus Studiengebhren ist grundstzlich der jeweilige Fakulttsvorstand fr die Planung und Ausgabe dieser Mittel zustndig. Der Fakulttsrat hat hier kein ausdrckliches Beteiligungsrecht etwa in Form einer Stellungnahme wie der Senat. Der Fakulttsrat ist also in Finanzangelegenheiten unzustndig Ausnahmen sind lediglich die medizinischen Fakultten. Eine Berichtspflicht ber die Einnahmen und Ausgaben und damit auch ber die Verwendung der Studiengebhren ist nur nach oben bzw. auen also zum Vorstand der Hochschule und von dort zum Wissenschaftsministerium vorgesehen.
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