Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Romanistik - Weitere Sprachen Note: 10 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Romanisches Institut) Veranstaltung: Sprachenpolitik in Spanien Sprache: Deutsch Abstract: Am 05. November 1992 unterzeichnete Spanien als eines der ersten Europäischen Länder die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Als ein Land mit hoher sprachlicher Dichte und Komplexität auf der einen und einer diskriminierenden sogar feindlichen Sprachenpolitik bis zum Ende der Franko-Diktatur auf der anderen Seite ist es für Spanien besonders wichtig die dort gesprochenen Mundarten zu schützen und zu fördern.Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen soll diesen Schutz durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen gewährleisten. Die Anwendung eines rechtlichen Dokuments mit festgelegten Formulierungen und Anwendungsbereichen auf etwas so Vitales wie eine Einzelsprache kann wie im Folgenden gezeigt werden wird zu einigen Problemen führen. Durch die Anwendung eines statischen Dokumentes auf eine Einzelsprache die doch immer eine gewisse Dynamik beinhaltet wird vorausgesetzt dass in die Sprache eingegriffen und somit die Sprache womöglich sogar verändert wird.Zudem basiert ein rechtliches Dokument auf Definitionen die bestimmte Gegebenheiten voraussetzen: Der Gegenstand einer Charta oder Konvention muss klar und deutlich benannt werden damit keine thematischen Zweifel bestehen bleiben. Inwiefern die von der Charta genannten Definitionen auf linguistischen Kriterien beruhen und wo auch hier eventuelle Schwachstellen liegen soll in der vorliegenden Arbeit beleuchtet werden. An welchen Stellen kann es bei der Anwendung eines rechtlichen Dokuments auf eine Sprache aus linguistischer Sicht zu Problemen kommen? Wo sind die Berührungspunkte eines rechtlich propagierten Soll- Zustandes einer Sprache und eines linguistischen Ist- Zustandes und wo finden sich diesbezüglich Schwachstellen?Als Grundla