Die Apotheken ��� Gesetzgebung des deutschen Reiches und der Einzelstaaten auf der Grundlage der allgemeinen politischen Handels- und Gewerbegesetzgebung dargestellt
Die Apotheken-Gesetzgebung hat in Deutschland verhaItnissmassig erst spat eine selbststandige literarische Bearbeitung als ein hesonderer Zweig del Medicinal-Gesetzgebung erfahren. In Pr e u sse n war es Professor Dr. Lin des V on;teher des pharmaceutischen Instituts zu Berlin welcher mit seiner 8ammlung aIler Gesetze unci Yerordnungen welche in Bezug auf das Apothekerwesen fiir die Konigl. preussischen Staaten erlassen sind (Berlin 1836) den Anfang damit machte. Er be- zeichnete in del Vorrede zu seirrem \Verke als Grund dessen Herausgabe die Thatsache dass sowohl die Augustinsche Sammlung preussischer Medicinalgesetze als Walth e 1 s und Z e 11 e r tl Medicinal-Polizei in den preussischen Staaten (Berlin 1829) sowie Kochs Sammlung preussischer Medicinal-Gesetze (Berlin 1833) mehr flir Aerzte als Apotheker verfasst seien und daher viel Material enthielten welches ohne fiir den Apotheker von Interesse zu 80in nUl den Preis del Bilcher vertheuere und deren UehelsichtIichkeit erschwere. Fiir die Bearbeitung des von ihm als Bedillfniss erkannten Werkes hatte er das alphahetische odeI lexikalische Princip adoptirt und nach diesem die einzelnen Materien in damals iihlicher \Veitschweifigkeit behandelt. 1m Jahre 1855 erschien die Sammlung del Gesetze und Velordnungen welche im Preussischen Staate fill den Velkehl mit Arzneien und Giften in GeItung hegriffen sind von O. A. Ziulek Apothekel Berlin ein dem Inhalte nach gegenwartig natlirlich vielfach veraltetes ahel in del gewissenhaften Herbeischaffung und iibersichtlichen Anordnung des Materials sowie del Zuverlassigkeit del iiheraIl aus amtlichen Quellen geschiipften Angaben noch heute mustergiiltiges Werk. 1857 erschien Das preussische Medicinalwesen von Dr. W. Horn Geh.
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