Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wirtschaftsrecht Note: 12 Universität Mannheim Sprache: Deutsch Abstract: Vor dem Hintergrund des „Redebeschränkung-Urteils befasst sich die vorliegende Untersuchung hinsichtlich des zeitlichen Aspekts mit der Beschränkbarkeit des Frage- und Rederechts der Aktionäre einer Aktiengesellschaft durch die Satzung oder die Versammlungsleiter. Hierfür wird zunächst eine Differenzierung zwischen Frage- und Rederecht vorgenommen und daraufhin der Fragenkomplex um eine zeitliche Beschränkung durch Satzungsregelungen auf den Prüfstand gestellt insbesondere unter Beachtung des § 131 Abs. 2 S. 2 AktG dessen Auslegung und Grenzen. Weiterhin wird ein solches Recht des Versammlungsleiters beleuchtet und dabei speziell der Fragenachgegangen ob seine Rechte konstitutiv durch Satzungsermächtigung entstehen. Schließlich werden die Chancen und Risiken in einer abschließenden Stellungnahme aufgezeigt.
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