Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte Antike Note: 27 Universität Siegen (Alte Geschichte) Veranstaltung: Recht und Gesellschaft in der römischen Antike Sprache: Deutsch Abstract: In seinem Werk de officiis beschreibt Cicero die Bedeutung der Ehe für das römische Staatswesen. Sie sei seminarium rei publicae also die Keimzelle des Staates. Ihr galt demzufolge ein selbstverständliches öffentliches Interesse. Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Familie für den Staat und vor allem mit der Frage inwiefern Kaiser Augustus mit Hilfe seiner Ehegesetzgebung die patria potestas der römischen Familienväter minimiert beziehungsweise außer Kraft gesetzt hat.Schwerpunktmäßig sollen hier die Beschlüsse der lex Iulia de maritandis ordinibus vorgestellt und analysiert werden. Ein Problem der Authentizität dieses Gesetzes ergibt sich daraus dass der Gesetzestext nicht in geschlossener Form überliefert ist er musste hingegen aus verschiedenen literarischen Quellengattungen sowie epigraphischem Material rekonstruiert werden. Die wichtigsten Quellen sind an dieser Stelle Kommentare späterer nicht augusteischer Juristen deren Umfang Zeugnis von der rechtsalltäglichen Bedeutung der lex gibt. Die lex Iulia de maritandis ordinibus ist nach Ernst Baltrusch mit einiger Sicherheit in das Jahr 18 v. Chr. zu datieren zusammengefasst beinhaltet sie die Pflicht zur Ehe für alle römischen Bürger innerhalb eines bestimmten Alters und innerhalb eines bestimmten Rahmens.
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