Die Eigentumsverschaffungspflicht in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts bis zum BGB
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Rechtsgeschichte Note: 1400 Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg Veranstaltung: Studienarbeitsseminar Rechtsgeschichte Sprache: Deutsch Abstract: Gang der DarstellungDie Arbeit beginnt mit der Darstellung des Römischen bzw. Gemeinen Rechtshinsichtlich der Pflichten des Verkäufers. Danach geht die Arbeit auf die Entwicklungen bis zu Beginn des 19. Jhdt. ein also auf die Zeit in der Grundlagenfür die Entwicklung der wissenschaftlichen Diskussion der Rechtslehre des 19. Jhdt.entstanden sind. So werden an dieser Stelle auch die geschichtlichen Hintergründewie die Epoche der Aufklärung die „historische Schule und das Naturrecht erläutertdie für die Rechtsentwicklung von großer Bedeutung waren. Dabei wird insbesondereden herausragenden Persönlichkeiten dieser Epochen Beachtung geschenkt diemaßgeblich die Rechtslage zur ETVPfl. beeinflusst haben. Im Hauptteil erfolgt dieDarstellung der ETVpfl. in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts insbesondere imALR und seine Entwicklung bis zum BGB von 1900. Hierbei werden auch derErwerb einer fremden Sache die Doppelkontraktion und Leistungsstörungenbehandelt. Dabei erfolgt jeweils die Illustration der Rechtsbeziehungen undverschiedenen Wirkungen des Eigentumsübergangs inter partes und gegenüberDritten auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Gläubigern des veräußernden odererwerbenden Teils.
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