Die Förderung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union: Ein Vergleich der Förderinstrumente anhand der Fallbeispiele Deutschland und Großbritannien (German Edition)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Klima- und Umweltpolitik Note: 17 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Sprache: Deutsch Abstract: „Wenn wir unsere Partner auch weiter dazu bewegen wollen ehrgeizige Ziele für die erneuerbaren Energien festzulegen müssen wir beweisen dass wir unsere eigenen Ziele erreichen werden und sollten vor unserer eigenen Tür kehren.“(Loyola de Palacio ehemalige Vizepräsidentin der EU-Kommission von 1999 bis 2004 Zuständigkeitsbereich Verkehr und Energie auf der Ratstagung „Energie“ am 14.05.2003 EU 2003a: 2). Mit der Richtlinie vom 27. September 2001 (EU 2001a 2001/77/EG) hat die Europäische Union erstmals einen Rahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) verabschiedet. Die EE-Stromrichtlinie ist somit die maßgebliche legislative Grundlage zur Förderung erneuerbarer Energiequellen auf der europäischen Ebene mit entsprechenden Rückwirkungen auf die nationale Ebene.. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen um die Stromgewinnung auf Basis der erneuerbaren Energiequellen am gesamten Bruttostromverbrauch der EU15 von 139 Prozent im Jahr 1997 auf 221 Prozent bis 2010 zu steigern. Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Umsetzung der EE-Stromrichtlinie war die Zustimmung der Europäischen Union zum Kyoto-Protokoll im Jahr 1997. In diesem Rahmen ging sie dieVerpflichtung ein ihre jährlichen Treibhausgasemissionen bis 2010 um 8 Prozent zu senken und bis zum Jahr 2010 bei den erneuerbaren Energien einen Anteil von 12 Prozent amPrimärenergieverbrauch zu erreichen.. Die Richtlinie beinhaltet unterschiedliche nationale Referenzwerte für die Regenerativstromerzeugung in allen EU-Mitgliedstaaten. Nach der EU-Erweiterung in den Jahren 2004 und 2007 wurden für die Beitrittstaaten ebenso nationale Richtziele festgeschrieben. Nach der Ergänzung der EE-Stromrichtlinie um die nationalen Richtziele der Beitrittsländer beträgt das Gesamtausbauziel der EU27 beim Regenerativstrom 21 Prozent bis zum Jahr 2020. Für die Zeit nach 2010 wird ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energienzur Stromerzeugung angestrebt. Dies wird am Beschluss des Rates der Europäischen Union im März 2007 deutlich. Darin wird ein verbindliches Ziel in Höhe von 20 Prozent als Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 festgeschrieben (Rat der Europäischen Union 2007: 21).
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