Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Rechtsgeschichte Note: 10 Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Veranstaltung: Rechts- und Verfassungsgeschichte I Sprache: Deutsch Abstract: Mit der Polizei wird i.d.R. die Aufgabe verbunden für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und Straftäter zu verfolgen. Jedoch stellt sich heraus dass Polizei heute nicht mit der Policey'' der Frühen Neuzeit gleichzustellen ist.In dieser Hausarbeit wird die Policeywissenschaft der Frühen Neuzeit in Bezug auf das Verständnis von Policey von Justi und Voß thematisiert. Dazu wird ausgehend vom Begriff der Policey zunächst beides rekonstruiert. Anschließend werden beide Konzepte im Kontext der frühneuzeitlichen und aufklärerischen Policeywissenschaft eingeordnet. Dabei werden der Wandel des Policey-Begriffs und seine Entwicklung in der Frühen Neuzeit erläutert. Als Abschluss der Arbeit wird das Naturrechtverständnis von Justi Voß und Kant analysiert und kontrastiert. Vor allem wird dabei das Verhältnis von Glückseligkeit Ordnung und Freyheit herausarbeitet.
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