Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern Note: 15 Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim früher: Berufsakademie Mannheim Veranstaltung: Kosten- und Leistungsrechnung Sprache: Deutsch Abstract: Für die Finanzbuchhaltung die auch als externes Rechnungswesen bezeichnet wird gelten viele gesetzliche Vorschriften wie z.B. Form und Aufbewahrungsfristen (HGB) oder wie z.B. Warenbestände zu bewerten sind (Steuerrecht). Dies geschieht vor allem im Hinblick auf den in Deutschland üblichen Gläubigerschutz. Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) die auch internes Rechnungswesen genannt wird ist im Gegensatz dazu formfrei und kein gesetzlicher Bestandteil für Betriebe aber dennoch unerlässlich z.B. zur Kontrolle der Kosten und Leistungen zur Analyse der Situation des Unternehmens und als Hilfsmittel des Controllings. Zudem wird sie als Kontrollinstrument für den Erreichungsgrad der Unternehmensziele verwendet.Als zweckmäßig hat sich die Teilung der Organisationseinheit Rechnungswesen in die Abteilungen Finanzbuchhaltung/Geschäftsbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung/Betriebsbuchhaltung herausgestellt. Beide Abteilungen greifen jedoch auf Nebenbuchhaltungen wie etwa die Anlagen- Material oder Lohn- /Gehaltsbuchhaltung zurück auch bezieht die Kosten- und Leistungsrechnung viele Zahlen aus der Finanzbuchhaltung. Es können ergänzend Controlling oder betriebliche Statistik existieren (Nach Schmidt 1996 S. 13 ff). Nach Haberstock (2005 S. 172) wird in der Kosten- und Leistungsrechnung zwischen verschiedenen Voll- und Teilkostenrechnungssystemen entsprechend des Sachumfangs der betrachteten Kosten unterschieden. Die Grenzen der Vollkostenrechung und die strategische Notwendigkeit der Teilkostenrechnung soll diese Arbeit darlegen.
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