Die Grenzkommission beider deutscher Staaten

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Die Staatsgrenze war untrennbar von der Existenz beider deutscher Staaten. Ihr Verlauf wurde durch Vereinbarungen zwischen ihnen und den ehemaligen Besatzungsmächten die ihre Zonen abgrenzten bestimmt.Der Grundlagenvertrag DDR/BRD aus dem Jahre 1972 der als Staatsvertrag ausgestaltet war bestimmte u.a. die Bildung einer gemeinsamen Grenzkommission. Sie erhielt die Aufgabe vor allem den Verlauf dieser Staatsgrenze zu überprüfen soweit erforderlich zu erneuern ergänzen festzustellen oder festzulegen eine Grenzdokumentation zu erarbeiten und sonstige mit dem Grenzverlauf zusammenhängende Probleme zu klären. Im Zeitraum vom 31. Januar 1973 bis 26. Oktober 1978 hielt sie insgesamt 44 Sitzungen ab. Sie bildete unter Zuziehung von Experten zeitweilige Arbeitsgruppen.Die geodätischen Vermessungen ergaben eine Länge der Grenze von 1.2967 km davon entfielen 149 km auf die festgelegte Seegrenze (Territorialgewässergrenze) in der Lübecker Bucht. Nicht festgelegt bzw. festgestellt wurden etwa 95 km in der Elbe und rund 12 km in der Warmen Bode. Die Staatsgrenze wurde auf dem Festland unter anderem mit 15.028 neuen Grenzsteinen gekennzeichnet (siehe Titelblatt). Die Staatsgrenze zwischen beiden Staaten verlief genau in der Mitte dieser Grenzsteine. Die Identifizierung des Verlaufs der Grenze mit der einseitigen Sicherung durch die DDR ist ein Irrweg der in der Öffentlichkeit immer noch herumgeistert.
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