Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte Note: keine Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Veranstaltung: Das Recht des öffentlichen Dienstes Sprache: Deutsch Abstract: In der vorliegenden Ausarbeitung werden die im Rahmen des Art. 33 V GG formulierten „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu untersuchen sein. Begonnen werden soll dabei mit einem historischen Kurzüberblick der die Frage anreißen soll weshalb das GG überhaupt an das „hergebrachte Berufsbeamtentum anknüpft und der im Folgenden die hier interessierende Verfassungsänderung von 2006 in Bezug auf die Änderung des Wortlauts von Art. 33 V GG darstellt. Dies beides erscheint notwendig um begreifen zu können welchen konkreten Inhalt der Vorschrift heute beigemessen werden kann. Daran sich anschließen wird sich die Frage nach dem tatsächlichen Regelungsgehalt von Art. 33 V GG. In der weiteren Abfolge sollen die wichtigsten Ausprägungen der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums erläutert werden. Dieser letzte Punkt soll nicht zuletzt wegen einer reichen Kasuistik und damit praktisch zwingend einhergehenden kritischen Auseinandersetzungen im Schrifttum den Schwerpunkt der Arbeit bilden.
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