Mit der Errichtung einer Hochspannungsfreileitung soll die Mtiglichkeit geschaffen werden von einer bestehenden oder in Betrieb zu nehmenden Strom- quelle bestimmte Wirk- und Blindhtichstleistungen zu einem Verbraucher zu iibertragen. Dem Bauentwurf der Freileitung miissen daher fiberlegungen elektrischer Natur vorausgehen welche die Obertragungsspannung (soweit diese nicht durch bestehende Einrichtungen festliegt) die Leiter und zwar Leiterwerk- stoff und -querschnitt sowie die Systemzahl bestimmen. MaBgebend fiir die zu treffenden Entscheidungen sind l. die Tragbarkeit der Strombelastung fiir den Leiter 2. die Spannungsschwankungen bei den zu erwartenden Last- ?nderungen 3. der Wirkungsgrad der Ubertragung und 4. der Anteil der Leitung an der Stabilitt des Betriebes. Entgegen der vom VDE empfohlenen Terminologie soli hier der Ausdruck Lei- ter fiir verlegten Draht und Seil dem Ausdruck Leitungen vorgezogen werden. Dann besteht die Leitung aus Leitern Masten usw. Eine Verwechslung mit dem Leiter d. h. der stromfiihrenden Materie ist nicht zu gew?rtigen. Soweit die Normung der fibertragungsspannungen vorliegt haben die an- gedeuteten Uberlegungen nur die iibertragungstechnisch giinstigen wirtschaft- lich tragbaren Spannungswerte herauszugreifen. Liegt keine Normung vor so werden gewtihnlich bestimmte fibertragungsspannungen bevorzugt angewandt die allerdings von Staat zu Staat verschieden sind. So zeigt eine fliichtige Durch- sicht der bestehenden Freileitungen zwischen 100 und 200 kV die folgenden Spannungswerte 100 110 115 130 132 135 138 150 154 156 165 kV. Anzustreben w?re eine geometrische Progression mit wenigen abgerundeten W erten die international anerkannt den Austausch der Energie und der er- zeugten Maschinen und Apparaturen fiir alle elektrischen Zwecke wesentlich erleichtern wiirde.
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