Die Arbeit ist die tiberarbeitete Fassung einer Habilitationsschrift die im Wintersemester 1980/81 der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn vorgelegen hat. Vol- kerrechtliche Vertrage und Praxis sowie die Literatur sind bis Ende 1982 be- rUcksichtigt kleinere Erganzungen wurden noch wahrend der Drucklegung nachgetragen. Ziel dieser Untersuchung ist es die sich in den letzten Jahren entwickeln- de engere Zusammenarbeit zwischen den Staaten hinsichtlich der Nutzung der staatsfreien Raume offenzulegen und zu wtirdigen. Mit der Arbeit konn- te so hoffe ich belegt werden daB die Staatengemeinschaft ftir den Bereich der staatsfreien Raume ein neues Wertesystem geschaffen und darauf aufbau- end einen neuen Ordnungsrahmen entwickelt hat. Letztlich wird damitftir einen Teilbereich des Volkerrechts belegt daB es nicht mehr als bloBes Koor- dinationsrecht zu verstehen ist sondern daB die Anerkennung von Staaten- gemeinschaftsbelangen und deren institutionelle Absicherung seine Wand- lung in ein Gemeinschaftsrecht bewirkt haben. Mein Dank gilt vor aHem meinem verehrten Lehrer Professor Dr. Karl Josef Partsch fur die intensive Beratung und Untersttitzung der Untersu- chung. Seine Sicht des Volkerrechts und die Art seiner wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem haben diese Untersuchung wie auch meine Arbeiten insgesamt entscheidend gepragt.
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