Die Kontrolle der Konventionalit��t im brasilianischen Rechtssystem
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Die Kontrolle der Konventionalität von Gesetzen wurde durch Artikel 5 Absatz 3 der Bundesverfassung mit der Verfassungsänderung 45 von 2004 in das nationale Rechtssystem eingeführt. Erst im Jahr 2006 begann der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte dessen Rechtsprechung der brasilianische Staat seit 1998 unterliegt den Begriff Konventionalitätskontrolle in seinen Urteilen zu verwenden und verurteilte mehrere Staaten die seiner Rechtsprechung unterliegen dazu ihre innerstaatlichen Vorschriften mit der Amerikanischen Konvention und der Rechtsprechung des Gerichtshofs in Einklang zu bringen. Ziel dieser Arbeit ist es zu analysieren ob die Konventionalitätskontrolle bei der Ausarbeitung verfassungsrechtlicher und unterverfassungsrechtlicher Vorschriften in Brasilien und in der Rechtsprechung der brasilianischen Gerichte angewandt wird. Das Engagement für die Menschenrechte stärkt die internationale Verpflichtung des Staates gegenüber seinen Bürgern und zu diesem Zweck müssen Maßnahmen ergriffen werden um die innerstaatlichen Gesetze mit den internationalen Menschenrechtsverträgen in Einklang zu bringen um den Bürgern die von verschiedenen Staaten international angenommenen Standards zu bieten die die Würde des Menschen am meisten wahren.
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