Die Kosten im Erbrecht nach dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen GNotKG
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht Sprache: Deutsch Abstract: Das am 01.08.2013 in Kraft getretene GNotKG (BGBl 2013 2586) hat die KostO von 1936 abgelöst und die Gerichts- und Notarkosten auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit neu geregelt. Die Kostentatbestände sind künftig den Nummern eines besonderen Kostenverzeichnisses (= KV) zu entnehmen. Die zu entrichtenden Gerichtskosten sehen neben den sich nach dem Geschäftswert richtenden Gebühren auch Festgebühren vor. Das GNotKG enthält zwei Gebührentabellen.In den Bereichen Nachlass und Grundbuch richten sich die Gerichts- und Notarkosten ausschließlich nach der Tabelle B deren Sätze im Vergleich zum GKG und dem RVG „günstiger sind damit die vorsorgende Rechtspflege erschwinglich bleibt. Die für streitige Rechtsstreitigkeiten geltende Tabelle A soll durch höhere Gebühren zur Kostendeckung der Justizhaushalte beitragen.
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