Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR Note: 12 Fachhochschule fr Verwaltung Saarland; Saarbrcken Sprache: Deutsch Abstract: Dieser Leistungsnachweis befasst sich im Folgenden mit den gesetzlichen Mglichkeiten von Gebietsnderungen innerhalb des Saarlandes. Das Ziel hierbei soll sein die rechtlichen Grundlagen nher zu betrachten und zu erlutern. Zur Veranschaulichung dient die im Jahr 1974 durchgefhrte Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland. Im Jahr 1973 wurde im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 48 das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz - NGG) vom 19. Dezember 1973 verkndet welches mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft trat. Damit jhrt sich die kommunale Neugliederung des Saarlandes in diesem Jahr bereits zum einundvierzigsten Mal. Mit dem Gesetz zur Vorbereitung der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland vom 17. Dezember 1970 (Amtsbl. S. 949) konnte die erste Grundlage fr eine Gebietsreform geschaffen werden. Zusammen mit dem NGG wurden die Gebietsnderungen der Landkreise Stdte und Gemeinden nun fest verankert. Die Landkreise wurden von sieben auf fnf reduziert. Weiterhin wurde der Stadtverband Saarbrcken geschaffen. Die bis dahin kreisfreie Landeshauptstadt Saarbrcken war fortan eine stadtverbandsangehrige Gemeinde bzw. Stadt allerdings mit Sonder- zustndigkeiten. Es wurden alle bis dato bestehenden 345 Gemeinden - mit Ausnahme der Stdte Saarlouis Dillingen Friedrichsthal und Sulzbach/Saar - aufgelst und zunchst zu insgesamt 50 Gemeinden zusammengeschlossen. Im Jahr 1981 fand eine berprfung der 1974 vollzogenen Gebietsreform statt. Hierbei wurden die ehemaligen Gemeindebezirke Bous und Ensdorf aus der Gemeinde Schwalbach herausgelst und wurden zu eigenstndigen Gemeinden. So nderte sich die Anzahl der Gemeinden auf 52 welche heute noch Bestand haben.
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