Die nachträgliche Sicherungsverwahrung von zur Entlassung anstehenden Straftätern (§ 66b StGB) und Art. 5 Abs. 1 EMRK

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht Kriminologie Strafvollzug Note: 20 Universität Passau Veranstaltung: Seminar zum Europäischen und Internationalen Strafrecht Sprache: Deutsch Abstract: Zentrales Thema der Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung(§ 66b StGB) mit Art. 5 I EMRK der einen abschließenden Katalog von Eingriffstatbeständen enthält auf die sich eine Freiheitsentziehung stützen lässt. Dafür werden die normativen Voraussetzungen des § 66b StGB überblicksartig dargestellt um ein grundlegendes Verständnis für diese Norm zu schaffen. Im Anschluss wird das Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht beleuchtet um - nach einer Überprüfung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit Art. 5 I EMRK - die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die EMRK ziehen zu können.Zuletzt werden die erarbeiteten Ergebnisse mit dem Urteil des EGMR im Fall M. verglichen. Das Urteil betrifft zwar die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur mittelbar indem eine Verletzung (u.a.) des Art. 5 I EMRK aufgrund der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung geltend gemacht wird jedoch lassen sich gewisse Argumentationsmuster des EGMR auch für die nachträgliche Sicherungsverwahrung heranziehen die zu übertragen Ziel der Arbeit im Schlussteil ist. Zu zeigen wird also sein inwieweit die Stellungnahme des EGMR für eine Vereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 I EMRK eine Rolle spielt.
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