Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wirtschaftsrecht Note: 20 FOM Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH Dsseldorf frher Fachhochschule Sprache: Deutsch Abstract: Der Vorstand wird gem. 84 AktG durch Beschluss ausschlielich und zwingend vom Gesamtaufsichtsrat bestellt. Aufgrund von 134 BGB sind rechtsgeschftliche Verpflichtungen die die freie Wahl des Aufsichtsrates einschrnken nichtig. Mehrheitsaktionre oder Vorstand knnen aber Empfehlungen abgeben solange diese die Freiheit des Aufsichtsrats nicht berhren. Der Deutsche Corporate Governance Codex empfiehlt bei der Bestellung allerdings auf Vielfltigkeit (diversity) zu achten. Die einzige echte Einschrnkung der Wahlfreiheit stellt 100 Abs. 5 AktG mit der Verpflichtung dar dass der Vorstand einen gewissen Prozentsatz an Frauen aufweisen muss um die Geschlechterdiskriminierung in Fhrungspositionen zu bekmpfen. Die Amtszeit ist auf 5 Jahre beschrnkt eine einmalige Wiederwahl ist erst ein Jahr vor dem Ablauf der ersten Periode zulssig. Dem Aufsichtsrat obliegt gem. 87 AktG die Festsetzung des Vorstandsgehalts das sich in einem angemessenen Verhltnis zu den Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft zu bewegen hat und die bliche Vergtung nicht ohne besondere Grnde bersteigen soll. Die Abberufung des Vorstands kann ausschlielich aus wichtigem Grund durch Beschluss des Aufsichtsrats erfolgen selbiges gilt fr einvernehmliches Ausscheiden des Vorstands (meist gegen Zahlung einer Abfindung).
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