Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges Sprache: Deutsch Abstract: Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven Mitteln um 1) Eigentumsansprüche Berechtigter - einschließlich der von Personen die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehaben - über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren („Eigentumsschutz z.B. § 26 Nr. 2 Nds. SOG) und/oder2) Sachen dem „kriminellen Kreislauf zu entziehen („Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr z.B. § 26 Nr. 1 Nds. SOG). Der Erlös der sichergestellten Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Bund Länder Kommunen) sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung.
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