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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Rechtsgeschichte Note: 27 Universität Erfurt (Philosophische Fakultät) Veranstaltung: Geschichte der Todesstrafe von 1945 bis 2008 Sprache: Deutsch Abstract: „In vielen Fällen ist die Todesursache eines Menschen sein Leben. Unter der Todesstrafe versteht man die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen dessen er für schuldig befunden wurde. In den meisten Fällen geht ihr ein gerichtliches Verfahren voraus in welchem der Verurteilte Stellung nehmen kann und muss. Seit Jahrtausenden wird die besonders schwer definierbare Kriminalität mit der Hinrichtung der Täter geahndet. Erst seit dem Zeitalter der Aufklärung in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber zum Hinrichten zunehmend in Frage. Seit dem 18. Jahrhundert verzichteten einige Staaten auf die Todesstrafe. Seit den Erfahrungen der Weltkriege nochmals verstärkt seit 1970 und 1990 haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung und Österreich mit Artikel 85 des Bundesverfassungsgesetzes. Die folgende Arbeit wird sich mit den rechtlichen Regelungen bezüglich der Todesstrafe beschäftigen. Das Thema der Todesstrafe ist auf diesen Aspekt eingegrenzt da viele sich gar keine Gedanken darüber machen inwieweit man diese Art der Strafe rechtfertigen kann. Kann man sich der Grundregel des Rechts auf Leben so einfach widersetzen? Welche anderen Möglichkeiten der Bestrafung könnte man in Betracht ziehen? Aus welchen Perspektiven lässt sich die Todesstrafe rechtlich begründen? Das alles sind Fragen welchen in den nachfolgenden Untersuchungen auf den Grund gegangen werden soll. Zu Beginn werden die legalen öffentlichen Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Des Weiteren wird dazu gezeigt in welcher Art und Weise bestimmte Richtlinien für die Verurteilung im Gesetz festgelegt wur