Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Medienrecht Multimediarecht Urheberrecht Note: 16 Punkte Universitt Mannheim Sprache: Deutsch Abstract: Die Deutsche Telekom AG ist alleinige Gesellschafterin der DeTeMedien GmbH. Letztere hat sie exklusiv mit der Herausgabe der Telefonbcher und der sonstigen Telefonverzeichnisse auch in elektronischer Form betraut. Die DeTeMedien GmbH gibt smtliche sogenannten amtlichen Telefonbcher in Deutschland heraus. Die Telefonbcher werden durch Werbung finanziert und jhrlich kostenlos an die Telefonteilnehmer des jeweiligen Bereichs abgegeben. Laut Telekom und DeTeMedien wurden fr die Datenstze von Seiten der DeTeMedien an die Telekom nahezu 93 Millionen DM bezahlt. Seit Anfang der 90er Jahre gab die DeTeMedien die Daten aller Telefonbcher Deutschlands auch gesammelt auf CD-ROM ab allerdings zum Preis von 3.950 DM. Etwa zur gleichen Zeit begannen andere Unternehmen die Daten der Telekom zu bernehmen und ebenfalls in Form von Telefonauskunft-CD-ROMs auf den Markt zu bringen (D-Info Tele-Info KlickTel). Da die Telekom und die DeTeMedien sich urheber- und wettbewerbsrechtlich rechtswidrig angegriffen fhlten beschftigte die Zulssigkeit der Telefonauskunft-CD-ROMs zunehmend die Gerichte. Teilweise wird sogar von Telefonbuch-Piraterie gesprochen . Die Gerichte urteilten unterschiedlich bis der BGH am 6. Mai 1999 das - vorerst - letzte Wort hatte . Der BGH hatte dabei Anlass und Gelegenheit erstmals das seit 1.1.1998 geltende Recht zum Schutz von Datenbanken anzuwenden das auf eine EG-Richtlinie zurckgeht und in den 87a ff. UrhG Niederschlag gefunden hat.
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