Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - Theologie Religionspädagogik Note: 24 Friedrich-Schiller-Universität Jena (Theologische Fakultät) Veranstaltung: Die Gottesfrage im Religionsunterricht Sprache: Deutsch Abstract: Religionsunterricht gehört als ordentliches Schulfach in den Kanon der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wie Geschichte Geographie oder Sozialkunde. Im weitesten Sinne dient er der Belehrung über die Inhalte einer Religion. Im erweiterten Sinne ist er ein Schulfach das nicht nur unterrichten sondern auch zum Glauben hinführen soll. Dies tut er aber nicht in missionarischer Absicht sondern in vermittelnder Funktion der jeweiligen Religionen bzw. Konfessionen.[...]In dieser Hausarbeit geht es nicht vordergründig um eine direkte Auseinandersetzung mit dem LER-Problem in Brandenburg. Vielmehr soll unter Vorstellung der rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts der Brandenburger Fall exemplarisch herangezogen werden um abzuwägen ob die rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes noch zeitgemäß sind oder einer Reform bedürfen. Zudem soll am Beispiel des Brandenburger LER-Falls geprüft werden ob eine juristische Lösung überhaupt sinnvoll ist und ob man dieses Problem überhaupt juristisch lösen kann. Sind Alternativen zu einer juristischen Lösung vorhanden? Wenn ja wie könnten diese aussehen? Muss überhaupt eine juristische Lösung her da die Grundgesetzartikel im Zusammenhang mit den Landesverfassungen sowieso eine freiere und breitere Auslegung erlauben? Als Grundlage für meine Hausarbeit beziehe ich mich hauptsächlich auf das Buch „Einigkeit und Recht und Werte von Oermann/Zachuber da es gerade in Hinsicht auf die rechtlichen Grundlagen die beste Quelle darstellt. Im Vergleich zu anderer Literatur bietet es eine möglichst objektive Einsicht in dieses Problem und gibt dem Leser genügend Freiraum seinen eigenen Standpunkt zu bilden.
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