Die Rechtsstellung des Stiefkinds

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Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht Note: 16 Punkte (sehr gut) Universität Münster (Rechtswissenschaften) Veranstaltung: Seminar Familien- und Erbrecht Sprache: Deutsch Abstract: Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine Legaldefinition für das Stiefkind oder das Stiefkindverhältnis. Nicht einmal der Begriff „Stiefkind taucht im BGB auf. Die Rechtsliteratur versteht unter Stiefkindern solche Kinder die nur zu einem Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis stehen zum anderen aber nicht. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung der Stiefkinder durch sämtliche Rechtsgebiete.
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