Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht Note: 20 Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen (Wirtschaftsrecht) Veranstaltung: Labor Law Sprache: Deutsch Abstract: I. Die Richtlinie 2002/14/EG als „ Renault-RichtlinieSpekulative Personalabbaumaßnahmen europäischer Konzerne warender Anstoß für den Richtlinienvorschlag der Kommission.„Die Betriebsschließung in VilvoordeAuf einer Sitzung des belgischen Betriebsrats in Vilvoorde kündigte derPräsident der Renault-Gruppe am 27. Februar 1997 die Schließung desRenault-Werks an. Der Europäische Betriebsrat der Renault-Gruppewar bis dahin jedoch von der geplanten Betriebsschließung nichtunterrichtet worden. Gerichte beschäftigten sich in mehreren Instanzenüber das Thema und sahen die geplante Werksschließung als Verstoßgegen die Grundsätze der damaligen RL 94/95/EG an wobei sie sichinsbesondere auf das Gebot der rechtzeitigen Unterrichtung undAnhörung bezogen. Betroffen von der Schließung waren ca. 3.100Arbeitsplätze.Fälle: „Panasonic und „Marks & SpencerAm 4. Mai 1998 wurde ein ähnlicher Fall entschieden. Hier wurde derPanasonic France S.A. im Wege der einstweiligen Verfügung dieSchließung des Panasonic-Werks in Longwy und die damit verbundeneEntlassung von 130 Mitarbeitern untersagt. Der Grund in derEntscheidung lag auch hier darin dass vor der Stilllegung des Werkeskeine Beteiligung des Europäischen Betriebsrates stattgefunden hatte.Ähnliche Entscheidungen ergingen auch bei der geplanten Schließungvon 18 französischen Kaufhäusern der britischen Handelskette Marks &Spencer.11 Vgl. Bauckhage 2005/2006 Diss. S. 24 ff.„SabenaDie belgische Fluggesellschaft „Sabena meldete 2001 Konkurs an undinformierte die Belegschaft per email darüber dass sie am nächstenTag nicht mehr zur Arbeit kommen sollte.2
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