Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts Note: 13 Universitt Mannheim Sprache: Deutsch Abstract: Heutzutage lsst sich das Staatssystem nicht mehr wegdenken. Nahezu jedes Gebiet der Erde gehrt zu einem bestimmten Staat ebenso wie jeder Mensch mindestens eine Staatsangehrigkeit besitzt. Staaten unterscheiden sich vor allem durch ihr jeweiliges Territorium voneinander auerdem bestehen Unterschiede in der Regierung der Whrung der Sprache der Kultur und vielen anderen Eigenheiten die ein bestimmtes Land kennzeichnen. Harzer definiert unter einem Staat ein Gebilde das die Menschen auf einem bestimmten Landgebiet fr ihre eigenen gemeinschaftlichen Bedrfnisse errichtet haben und das als Zweck [hat die] Sicherstellung und Erhaltung gegenber ueren und inneren Feinden [hat] . Das Prinzip des Staates existiert seit mehreren Jahrtausenden und wurde ber mehrere Epochen hinweg von den unterschiedlichsten Denkern und Philosophen untersucht. Das Ausma in dem das Staatsprinzip versucht wurde zu beschreiben zu ergrnden und zu erklren war so gro dass sich ein eigener Begriff dafr herausbildete nmlich jener der sogenannten Staatsphilosophie. Harzer definiert unter der Staatsphilosophie die Erforschung der Wahrheit ber den Staat . Im Verlaufe der Jahrhunderte gab es unterschiedliche philosophische Theorien zum Staatswesen welche ber die Epochen hinweg variierten. Berhmte Denker die sich der Staatsphilosophie annahmen waren unter anderem Platon Aristoteles Thomas Hobbes John Locke Immanuel Kant aber auch viele weitere. Im Folgenden wird die Staatsphilosophie des im 16. bis 17. Jahrhundert lebenden Thomas Hobbes welcher zu den Begrndern des aufgeklrten Absolutismus gilt genauer beleuchtet.
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