Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus II. Weltkrieg Note: 13 Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte) Veranstaltung: Das Ende des Zweiten Weltkrieges 1944/45 Sprache: Deutsch Abstract: Wo der Versuch des Regimes versagte die Soldaten und das Volk an eine längst verlorene Sache zu binden hinderte Terror die Betroffenen daran ihren individuellen Interessen nachzugehen. Jetzt richtete sich die Gewalt des Regimes nicht mehr nur gegen die Feinde im Ausland oder die gegen die Menschen die außerhalb der „nationalsozialistischen Volksgemeinschaft standen so zum Beispiel Juden Regimegegner Kommunisten usw. Mit den unaufhaltsam vorrückenden alliierten Truppen kehrte die Gewalt auf deutsches Reichsgebiet und zum deutschen Volk zurück weil die Führung versuchte die in der Wehrmacht und in der Bevölkerung grassierende Kriegsmüdigkeit und den gefürchteten Zusammenbruch der „Heimatfront durch immer schärfere Durchhaltebefehle und einen unvergleichlichen Durchhalteterror entgegenzuwirken.Ein Instrument dieses Terrors waren die Standgerichte. Hierbei handelte es sich um Ausnahmegerichte die sehr schnell Urteile fällen und vollstrecken konnten. Zwar waren sie schon seit dem Kaiserreich im deutschen Militärstrafrecht integriert regelten damals aber nur geringfügige Tatbestände der niederen Gerichtsbarkeit. Das änderte sich mit Beginn des Zweiten Weltkrieges und vor allem in dessen Endphase als die Standgerichte sich gegen Leute richteten die nicht mehr bereit waren den letzten Befehlen des untergehenden Dritten Reiches freiwillig und aus Überzeugung zu folgen und in wenigen Stunden manchmal auch nur in Minuten über deren Leben oder Tod entschieden.Dass dieses Terrorinstrument nicht einfach so vom Himmel gefallen waren sondern nur ein Glied in einer Kette immer radikaler werdender Strafmaßnahmen zur Widerstandbekämpfung und Loyalitätserzwingung gewesen ist und durchaus nicht die let